Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen von ReinTec

Verkaufs- und Leistungsbedingungen, gültig ab dem 1. August 2024

1. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integraler Bestandteil aller Verträge und sonstige Leistungen zwischen ReinTec und deren Kunden. Die jeweils aktuellen AGB sind im Internet unter www.ReinTec.ch veröffentlicht. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von ReinTec ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind. Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten grundsätzlich nicht, auch wenn ReinTec ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. Angebote, Offerten
Alle Angebote, technischen Angaben, Abbildungen in Katalogen, im Internet und dergleichen sind unverbindlich, solange ReinTec nicht eine verbindliche Offerte abgegeben hat. Offerten behalten ihre Gültigkeit während 30 Tagen ab dem Erstellungsdatum. Die Offerte gilt als akzeptiert, sobald der Kunde sie unterzeichnet retourniert oder per E-Mail seine Zustimmung erklärt hat. ReinTec akzeptiert den Auftrag durch die Lieferung der bestellten Ware bzw. durch die Zustellung einer Auftragsbestätigung. Aufträge des Kunden sind nur unter Berücksichtigung der jeweils gültigen AGB von ReinTec gültig.

3. Reparaturaufträge (Partnerschaft mit HSU-Technik)
Reparaturaufträge führt HSU-Technik nach den gebräuchlichen Richtlinien durch. Der Auftragsumfang wird nach dem Ermessen von HSU-Technik bestimmt, soweit dies sinnvoll ist. Kostenvoranschläge werden nur erstellt, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, wenn die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt wird.

Bei Nichtabholung oder Annahmeverweigerung von reparierten Geräten bzw. Geräten, welche einen offenen Kostenvoranschlag haben, ist HSU-Technik mit ReinTec nach entsprechender Ankündigung berechtigt, die Sache durch freihändigen Verkauf oder Ausbau der Reparaturteile und Verschrottung des Restes zu verwerten.

Bei der Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Kunden ist dieser für den sicheren Zugang und eine gefahrenlose Arbeitsumgebung verantwortlich. Der Kunde muss die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellen. Der Kunde haftet für alle Schäden an Personen und Sachen, sofern diese nicht durch HSU-Technik & ReinTec oder seine Mitarbeiter verursacht wurden.

4. Preise
Es gelten die beim Auftragsabschluss gültigen und vereinbarten Preise. Sämtliche Preise werden, wenn nichts anderes vereinbart, in Schweizer Franken exkl. MwSt. angegeben. Die Mehrwertsteuer wird auf den Rechnungen gesetzes-konform dargestellt. Gesetzlich verordnete Gebühren wie z.B. VOC-Abgaben, vorgezogene Entsorgungsgebühren etc. werden einzeln aufgeführt.

Rechnungen mit einem Wert von weniger als CHF 100.‒ sind nicht rabattberechtigt. ReinTec behält sich vor, ohne vorherige Information, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn die Marktsituation dies erfordert.

5. Lieferung, Lieferfristen

ReinTec liefert die Bestellungen in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen aus, sofern die Produkte bei den Lieferanten verfügbar sind und nicht ausdrücklich eine andere Lieferzeit vereinbart wurde. Bei kundenspezifischen Bestellungen ist die Lieferzeit länger und wird dem Abnehmer vorgängig bekanntgegeben. Sämtliche Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer Hindernisse wie höhere Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Lieferengpässe bei Zulieferern usw. ReinTec kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Produkte noch nicht geliefert wurden und innerhalb einer angemessenen verlängerten Lieferfrist mangels Verfügbarkeit auch nicht beschafft werden können.

ReinTec behält sich vor, Bestellmengen, welche nicht auf eine ganze Verpackungseinheit lauten, entsprechend abzuändern. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller sinnvoll und zumutbar sind.

Das Transportrisiko geht mit der Auslieferung ab Werk an den Kunden über.

6. Lieferkosten / Bearbeitungsgebühren
Sämtliche Lieferungen erfolgen in der Schweiz kostenlos.

Bei Lieferungen ins Ausland werden die effektiven Lieferkosten und eventuelle Verzollungsgebühren dem Kunden weiterverrechnet. Dasselbe gilt auch für Expresslieferungen im In- und Ausland.

7. Zahlungsbedingungen
Wo nichts anderes vereinbart ist, müssen Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab dem Rechnungsdatum in Schweizer Franken bezahlt werden.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist beträgt der Verzugszins 10%.

Ab der 2. Mahnung werden Mahnspesen in der Höhe von CHF 35.‒ verrechnet. Bei Neukunden oder Kunden, welche in der Vergangenheit die Zahlungsfristen nicht eingehalten haben, kann ReinTec eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung verlangen.

Der Kunde ist nur dann berechtigt, eine Zahlung zurückzubehalten oder mit einer Gegenforderung zu verrechnen, wenn die Gegenforderung von ReinTec anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

8. Prüfung und Abnahme der Lieferung
Der Kunde hat die Lieferungen und Leistungen innert angemessener Frist (maximal 3 Tage) zu prüfen und ReinTec eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als akzeptiert.

ReinTec wird die gerügten Mängel so rasch als möglich beheben. Der Kunde muss ReinTec dafür die Gelegenheit geben. Wegen Mängeln irgendwelcher Art an Lieferungen und Leistungen hat der Kunde keine Rechte und Ansprüche ausser den in diesem und dem nächsten Absatz ausdrücklich beschriebenen.

9. Gewährleistung, Haftung für Mängel
ReinTec garantiert, dass die gelieferten Produkte und Dienstleistungen frei von Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Endkunden bei Geräten beträgt beim Gebrauch in Privathaushalten 24 Monate ab dem Auslieferungsdatum. Bei Geräten, welche gewerblich genutzt werden, 12 Monate. Produkte, welche im Mehrschichtbetrieb eingesetzt werden, stehen wir eine Gewährleistungsdauer von 6 Monaten zu. Die Gewährleistungspflicht wird nur zugestanden, wenn die Produkte richtig eingesetzt und gehandhabt, gepflegt und gereinigt werden. Von der Gewährleistungspflicht ausgenommen sind sämtliche Verbrauchs- und Verschleissartikel. Für erbrachte Reparaturen gilt ebenfalls eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten auf neu eingebaute Ersatzteile (exkl. Verschleissteile). Gewährleistungsansprüche müssen schriftlich geltend gemacht werden. Die Gewährleistungspflicht erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde, sollte ein Mangel aufgetreten sein, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

Bei Mängeln, welche innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten und rechtzeitig gerügt werden, verpflichtet sich ReinTec, die gelieferten Produkte entweder nachzubessern, zu reparieren oder die gelieferte Ware zu ersetzen bzw. die Leistung nachzubessern oder erneut zu erbringen. Direktlieferungen von ReinTec an den Handel sind von dieser Gewährleistungsregel ausgenommen. Bei über den Handel verkauften ReinTec Geräten ist der Handel, zu seinen Lasten, gegenüber dem Endverbraucher für die Gewährleistung verantwortlich.

10. Ausschluss weiterer Haftungen des Lieferanten
Alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren und unmittelbaren Schäden.

11. Rücklieferungen
Waren, welche von ReinTec korrekt geliefert wurden, werden nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen.

Bei einer Rücklieferung ist folgendes zu beachten:
– Rücklieferungen müssen innerhalb von 1 Woche gemeldet werden.
– Bei der Rücklieferung muss zwingend der Lieferschein oder eine Kopie davon beigelegt sein.
– Die Rücklieferung muss innerhalb von maximal 1 Woche nach der Auslieferung erfolgen.
– Die Ware muss originalverpackt und in einwandfreiem, ungebrauchtem Zustand zurückgeliefert werden.
– Für nicht ordnungsgemäss verpackte oder gebrauchte Ware wird keine Vergütung gewährt bzw. der Aufwand für die Richtigstellung verrechnet.
– Mangelhafte Ware wird ohne Rückvergütung entsorgt.
– Sonderteile werden nicht zurückgenommen.
– Bei Rücklieferungen, welche kundenseitig verursacht wurden, wird neben den Rücklieferungskosten ein Handlingsbetrag von 10% des Nettobetrages, mindestens CHF 30.‒ bis maximal CHF 400.‒ verrechnet.

12. Datenschutz
Bei der Bearbeitung von Personendaten verweist ReinTec auf die auf der Website aufgeschaltete Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Zur Anwendung gelangt ausschliesslich das Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980.

9200 Gossau SG, 1. August 2024